Aufgaben und Rechtsgrundlagen

Staatsvertrag, Satzung und Sparkassengesetze

Der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) ist umfassender Dienstleister seiner Mitgliedssparkassen und ihrer kommunalen Träger. Gemeinsam verfolgen sie die Sparkassenidee: Sie kombinieren effizientes Handeln im Markt mit gesellschaftlicher Verantwortung und Gemeinwohlorientierung in ihrer Region.

Die Tätigkeit des Ostdeutschen Sparkassenverbandes basiert auf dem Staatsvertrag, den die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt geschlossen haben, den Sparkassengesetzen und den sie flankierenden Sparkassenverordnungen der vier Länder. Zusätzlich regelt die Satzung des OSV die organisatorischen Grundlagen des Verbandes.

Der OSV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Er hat den Auftrag, das Sparkassenwesen zu fördern, insbesondere die Sparkassen, ihre Träger und die Sparkassenaufsichtsbehörden der Länder fachlich zu beraten und die Jahresabschlussprüfungen bei den Mitgliedsparkassen durchzuführen.
Der OSV unterliegt der Staatsaufsicht. Diese wird im fünfjährigen Wechsel durch das jeweils für die Sparkassenaufsicht zuständige Landesministerium durchgeführt.

Die Mitgliedssparkassen des OSV sind ausnahmslos Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie haben von ihren Trägern (Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände) den öffentlichen Auftrag, ein flächendeckendes Angebot an Finanzdienstleistungen zu gewährleisten und die wirtschaftliche Entwicklung wie den sozialen Zusammenhalt der Region zu fördern. Die Verwaltungsräte der Sparkassen präzisieren diesen Auftrag bezogen auf die örtliche Besonderheiten.