Berlin, 30. März 2021   Das OLG Dresden befasst sich morgen mit Klagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Meißen und die Sparkasse Vogtland wegen der Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen.

Grundsätzlich gilt
: Die OSV-Sparkassen pflegen stabile und langfristige Kundenbeziehungen. Sie wenden deshalb auch entsprechend der Rechtsprechung eine transparente und nachhaltige Berechnungsgrundlage für die Zinsanpassung der Prämiensparverträge an, die sowohl in Zeiten steigender als auch fallender Zinsen gilt. Diese Berechnungsgrundlage ist im Übrigen auch von der Verbraucherzentrale bis vor einigen Jahren angewandt worden. Wir sind zuversichtlich, dass die Rechtsprechung diese Position bestätigen wird.