Sparkassen sehen sich bestätigt

Berlin, 31. März 2021   Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat sich am Mittwoch mit einer Klage gegen die Sparkassen Meißen und Vogtland wegen der Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen beschäftigt und ein Urteil gefällt. Es wurde deutlich, dass die Sparkassen mit ihren Kunden faire, transparente und rechtskonforme Kundenbeziehungen pflegen.

Das OLG hat festgestellt, dass die Sparkassen bei ihrer Zinsberechnung von Prämiensparverträgen einen Referenzzins zu Grunde legen müssen, der dem Charakter des Vertrags entspricht. Das haben die Sparkassen getan. Die Feststellungsanträge der Verbraucherzentrale liefen im Übrigen weitestgehend ins Leere. Die Sparkassen sehen sich durch das Urteil bestätigt.

Die Verbraucherzentrale weckt falsche Erwartungen.