Sparkassen sehen sich bestätigt

Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich am Mittwoch noch einmal  mit Prämiensparverträgen beschäftigt. Es hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, wie Prämien Sparverträge ohne ausdrückliche Festlegung eines Vergleichszinses zu verzinsen sind. Das Gericht hat entschieden,  als Vergleichszins der jeweilige Zins für Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 8-15 Jahren heranzuziehen. Der Geschäftsführende Präsiden des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Ludger Weskamp: „Die Sparkassen sehen sich durch das Urteil bestätigt. Damit erteilt das Gericht den Forderungen der Verbraucherzentralen eine deutliche Absage. Wir stehen bereit, uns mit den Kunden auf dieser Basis zu einigen. Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, damit noch länger die Gerichte zu beschäftigen.“ Es sei allerdings zu erwarten, dass die Verbraucherzentralen das Urteil nicht akzeptieren, sondern erneut den Bundesgerichtshof anrufen werden, der darüber bereits im Oktober 2021 entschieden hat. „Die endlose Prozessreihe schadet letztlich den Kunden“, so Weskamp.