Musterfeststellungsklage: Zinsanpassungsverfahren der Sparkasse weitesgehend bestätigt

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat sich am Mittwoch mit einer Klage gegen die Sparkasse Leipzig wegen der Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen beschäftigt und ein Urteil gefällt. Es wurde deutlich, dass die Sparkassen mit ihren Kunden faire, transparente und rechtskonforme Kundenbeziehungen pflegen. Das OLG hat festgestellt, dass die Sparkasse Leipzig bei ihrer Zinsberechnung von Prämien Sparverträgen einen Referenzzins zu Grunde legen muss, der dem Charakter des Vertrags entspricht. Das hat die Sparkasse getan. Die Feststellungsanträge der Verbraucherzentrale liefen im Übrigen ins Leere. Die Sparkasse sieht sich durch das Urteil bestätigt.