„Die Sparkasse ist nicht die Böse“

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat sich am Mittwoch erneut mit einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen beschäftigt, diesmal gegen die Sparkasse Zwickau und wieder ein Urteil gefällt. Auch die Sparkasse Zwickau hat sich nichts vorzuwerfen. Der Vorsitzende Richter hat ausdrücklich gewürdigt: „die Sparkasse ist nicht die Böse“. Das OLG hat festgestellt, dass die Sparkasse Zwickau bei ihrer Zinsberechnung von Prämien Sparverträgen einen Referenzzins zu Grunde legen muss, der dem Charakter des Vertrags entspricht. Das hat die Sparkasse getan. Die Feststellungsanträge der Verbraucherzentrale liefen erneut ins Leere.