Unabhängig, verbindlich, professionell
Transparenzberichte der Prüfungsstelle
Transparenzberichte dienen dazu, Einblick in die Qualitätssicherung, die interne Organisation und die Unabhängigkeit der Prüfer zu geben. Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben (EU-Abschlussprüferverordnung) und schaffen Vertrauen bei Aufsichtsbehörden, Investoren und der interessierten Öffentlichkeit.

Erstellung eines Trasparanzberichtes. (Foto: Canva Content Licence, Free)
Archiv der Transparenzberichte
Hier finden Sie die Transparenzberichte der Prüfungsstelle der vergangenen Jahre gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16.04.2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.