Gemeinsam gestalten, gemeinsam entscheiden
Gremien des Ostdeutschen Sparkassenverbandes
Die Gremien des Ostdeutschen Sparkassenverbandes verbinden Sparkassen, kommunale Träger und Verband zu einer handlungsfähigen Einheit. Sie steuern die Verbandsarbeit, gestalten sparkassenpolitische Positionen und sichern den Erfahrungsaustausch zwischen allen Mitgliedern.
Zusammensetzung und Aufgaben sind in der Verbandssatzung geregelt.

Dirk Hilbert (Vorsitzender der Verbandsvorstandes) spricht auf einer Verbandsversammlung, Foto: Kira Hofmann/OSV/photothek.de
Das höchste Organ des Ostdeutschen Sparkassenverbandes
Verbandsversammlung
Der Verbandsversammlung gehören die Vorstandsvorsitzenden der Mitgliedssparkassen sowie die Hauptverwaltungsbeamten der kommunalen Mitglieder an. Sie legt die allgemeinen Grundsätze der Verbandsarbeit fest, beschließt über Satzungsänderungen, Umlage und Jahresabschluss und wählt die Mitglieder des Verbandsvorstandes. Zudem bestellt sie auf Vorschlag des Verbandsvorstandes das Geschäftsführende Vorstandsmitglied und wählt ein Mitglied zum oder zur Vorsitzenden.

Abstimmung auf der Verbandsversammlung, Foto: Juliane Sonntag/OSV/photothek.de
Leitungsorgan zwischen den Verbandsversammlungen
Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand ist eines von drei Organen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. Hier finden Sie die Aufgaben und aktuellen Mitglieder des Verbandsvorstandes.

Verbandsvorstand des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Foto: Juliane Sonntag/OSV/photothek.de
Vernetzt, beratend, wirksam
Weitere Gremien des Ostdeutschen Sparkassenverbandes
Neben Verbandsversammlung und Verbandsvorstand prägen weitere Gremien die Arbeit des Ostdeutschen Sparkassenverbandes – von Fachausschüssen über Landesbeiräte bis hin zu den Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände. Sie bündeln Expertise, vertreten regionale Interessen und sichern den Austausch innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.
Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss wird vom Verbandsvorstand aus seiner Mitte bestellt. Er unterstützt das Geschäftsführende Vorstandsmitglied in verbandspolitischen Fragen, bereitet die Vorstandssitzungen vor und nimmt die Aufgaben eines Haushalts- und Monitoringausschusses wahr.
Landesbeiräte
In jedem der vier Mitgliedsländer besteht ein Landesbeirat, gewählt von der Landeskonferenz für fünf Jahre. Er berät den Verband zu landesspezifischen Besonderheiten des Sparkassenwesens, unterstützt die Verbandsarbeit auf Landesebene und entsendet je vier Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in den Verbandsvorstand.
Verbandsobleuteausschuss
Der Verbandsobleuteausschuss besteht aus den Obleuten der Sparkassen und ihren Stellvertretern. Er pflegt den Erfahrungsaustausch, berät den Verbandsvorstand in wichtigen Angelegenheiten und unterhält enge Beziehungen zwischen Verband und Sparkassenvorständen. Er wählt den Verbandsobmann oder die Verbandsobfrau.
Kommunalausschuss
Der Kommunalausschuss besteht aus je einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände der vier Mitgliedsländer. Er pflegt den Erfahrungsaustausch, berät den Verbandsvorstand in wichtigen Angelegenheiten und unterhält enge Beziehungen zwischen Verband und Kommunen.
Beteiligungsausschuss
Der Beteiligungsausschuss wird vom Verbandsvorstand bestellt und berät ihn in Beteiligungsfragen. Ihm gehören kommunale Vertreter, Vorstandsvorsitzende der Sparkassen sowie Mitglieder auf Vorschlag des Verbandsobleuteausschusses an. Den Vorsitz führt das Geschäftsführende Vorstandsmitglied.
Ausschuss Markt
Der Ausschuss Markt berät den Verbandsvorstand in Marktfragen. Ihm gehören Vorstandsmitglieder der Sparkassen aus allen vier Mitgliedsländern an. Den Vorsitz führt der Verbandsgeschäftsführer.
Betriebswirtschaftlicher Ausschuss
Der Betriebswirtschaftliche Ausschuss berät den Verbandsvorstand in betriebswirtschaftlichen Fragen. Ihm gehören Vorstandsmitglieder der Sparkassen aus allen vier Mitgliedsländern an. Den Vorsitz führt der Verbandsgeschäftsführer.
Ausschuss Personal
Der Ausschuss Personal berät den Verbandsvorstand in Personalfragen. Ihm gehören Vorstandsmitglieder der Sparkassen aus allen vier Mitgliedsländern sowie Vertreter aus Schleswig-Holstein an. Den Vorsitz führt der Verbandsgeschäftsführer.
Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände
Die Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände organisieren die Zusammenarbeit der Sparkassen auf Landesebene. In jedem Mitgliedsland bestehen zwei Arbeitsgemeinschaften, in Sachsen drei. Jede Arbeitsgemeinschaft wählt einen Obmann oder eine Obfrau. Diese Person vertritt die Arbeitsgemeinschaft im Verbandsobleuteausschuss.