Urteile zu Prämiensparverträgen

Berlin, 13. April 2022   Der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) und seine Mitgliedssparkassen sehen sich durch zwei aktuelle Urteile des OLG Dresden zur Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen bestätigt.

Das Gericht hat festgelegt, dass 8-15jährige Bundeswertpapiere als Referenzzins für Prämiensparverträge gelten sollen. Damit hat das Gericht gleichzeitig den überzogenen Forderungen Dritter, die in der letzten Zeit im Zusammenhang mit Prämiensparverträgen erhoben worden waren, eine klare Absage erteilt.

Der Geschäftsführende OSV-Präsident Ludger Weskamp betonte: „Ich begrüße, dass das OLG Dresden in den beiden entschiedenen Fällen für Klarheit gesorgt hat. Wenn auch die Entscheidung der Musterfeststellungsklage noch aussteht, können unsere Sparkassen jetzt gemeinsam mit den Kunden Lösungen bei der Ausgestaltung der Geldanlagen finden“.