Schnelle, einfache Hilfe ist das Gebot der Stunde

Ratenaussetzung von drei Monaten für Verbraucherkredite

Berlin, 1. April 2020   Ab sofort können von der Corona-Krise betroffene Kunden der Sparkassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Aussetzung der Zins- und Tilgungs-zahlungen für ihre Verbraucherkredite veranlassen, dies teilte der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) mit. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass die Aussetzung für drei Monate gilt und die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufgenommen werden müssen.

Für Privatkunden, die durch die Corona-Krise von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder vergleichbaren Ereignissen betroffen sind, bieten die Sparkassen hierzu eine schnelle und unbürokratische Lösung: Der Antrag auf Ratenaussetzung kann im Internet über das Online-Banking direkt vom Kunden veranlasst werden. Alternativ steht auf der Internetseite der jeweiligen Sparkasse ein Formular zum Download bereit. Wir empfehlen in erster Linie den bequemen Weg über das Online-Banking. In Ausnahmefällen kann auch über die Hotline der Sparkasse Kontakt aufgenommen werden.

Durch das Aussetzen der Zins- und Tilgungsleistungen wird die ursprünglich geplante Kreditlaufzeit verlängert. Die Kunden müssen die ausstehenden Beträge somit nach der Ratenpause nicht komplett in einem Betrag nachleisten, sondern können weiter regulär ihren Kredit bedienen.