Berlin, 2. Dezember 2020 – Die BaFin hat mit einer Pressemitteilung vom 2. Dezember 2020 Sparer zur einer Überprüfung ihrer Prämiensparverträge aufgerufen, weil viele ältere Verträge (aus der Zeit vor 2004) Zinsanpassungsklauseln enthielten, die von Kreditinstituten einseitig abgeändert werden könnten. Das ist seit 2004 bekannt und hätte auch der BaFin bekannt sein müssen. Banken und Sparkassen haben seitdem die Zinsanpassung der Prämiensparverträge an die Vorgaben des Bundesgerichtshof (BGH) angepasst.

Bei den jetzt in Rede stehenden Rechtsfragen handelt es sich um solche, die noch nicht höchstrichterlich entschieden worden sind. Mit einer BGH-Entscheidung wird im Jahr 2021 gerechnet. Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, dass eine deutsche Behörde, die nicht nur Verbraucher, sondern auch die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute schützen soll, der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts vorgreift und derart einseitig Partei ergreift.