Ermrich: Sparkassen mit Schwung dabei

Berlin 27. März 2020

Die 45 OSV-Sparkassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ermöglichen seit dieser Woche umfangreiche Hilfen für die von der Corona-Krise betroffene Firmenkunden und Selbstständige. „Wir erleben eine Bewährungsprobe für alle“, sagte der Geschäftsführende Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV), Dr. Michael Ermrich, am Freitag in Berlin. „Die Sparkassen setzen alles daran, ihre Firmenkunden in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.“

KfW Sonderprogramme 2020

Seit dieser Woche können Unternehmen und Selbständige Anträge aus der ersten Phase des Hilfspakets des Bundes und der Bundesländer stellen, erläuterte Ermrich. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro schaffen erste Erleichterung für die Wirtschaft. Diese Angebote können Unternehmen in Anspruch nehmen, die jetzt durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, aber zum Jahresende 2019 noch gesund waren.

Die Sparkassen unterstützen die KfW dabei durch eine Risikoprüfung, die durch die KfW ohne eigene Prüfung anerkannt wird. „Ich bin froh, dass wir diese schnelle und unbürokratische Prüfung ermöglichen können“, so Ermrich. „Mit diesem Verfahren beschleunigt sich das Kreditverfahren gegenüber den normalen Antragswegen, so dass bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro eine Zusage möglichst schnell geben kann. Auch für Selbständige und Freiberufler hat die Bundesregierung inzwischen ein Hilfsprogramm beschlossen. Auch dies setzen die Sparkassen um.“

Der Geschäftsführende OSV-Präsident verwies darauf, dass die Hilfen des Bundes in den einzelnen Ländern konkretisiert und aufgewertet werden. „Darüber hinaus können Ratenzahlungen zu Darlehen unserer Privatkunden, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden, für die Dauer von drei Monaten gestundet werden. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen aufgrund der Auswirkungen der Pandemie nicht mehr zumutbar sind. Unsere betroffenen Darlehenskunden können ab sofort diese Stundung für Verbraucherdarlehen beantragen. Der Antrag kann komfortabel im Online-Banking oder über ein gesichertes Formular über die Homepage der Sparkasse gestellt werden.“